Meldepflichtige Erkrankungen
Wir sind verpflichtet bestimmte Erkrankungen nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt zu melden.
Falls Ihr Kind an einer der unten aufgeführten Krankheiten erkrankt ist oder eine entsprechende ärztliche Diagnose vorliegt, informieren Sie das Schulsekretariat bitte umgehend. Geben Sie dabei bitte auch das Datum des Krankheitsbeginns
per E-Mail oder Telefon durch. Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Infektionsschutz!
Falls Ihr Kind an einer der unten aufgeführten Krankheiten erkrankt ist oder eine entsprechende ärztliche Diagnose vorliegt, informieren Sie das Schulsekretariat bitte umgehend. Geben Sie dabei bitte auch das Datum des Krankheitsbeginns
per E-Mail oder Telefon durch. Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Infektionsschutz!
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- Cholera
- COVID-19 - Diphtherie - Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) - Gastroenteritis unter 6 Jahre (Durchfall/ oder Erbrechen) - Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis - Hand-Mund-Fuß-Krankheit - Hepatitis A + B - Impetigo contagiosa (Borkenflechte) - Influenza - Keuchhusten - Kopfläuse/ Verlausung - Lungentuberkulose, ansteckungsfähig - Masern - Meningokokken-Meningitis |
Sekretariat Tel.: 99 22 59 30
- Mumps
- durch Orthopocken verursachte Krankheiten (beispielsweise Mpox) - Paratyphus - Pest - Poliomyelitis (Kinderlähmung) - Ringelrötlen - Röteln - RSV - Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes Infektion - Shigellose (Ruhr) - Skabies (Krätze) - Typhus abdominalis - Windpocken - Würmer jeglicher Art |