Allgemeines

Formal ist  Schulmitwirkung das gesetzlich verankerte Recht der Eltern durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, festgeschrieben und nachzulesen in der Schulverfassung §§62ff des Schulgesetzes.

Gremien, in denen Eltern mitwirken können, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz..

Die Klassenpflegschaft (bestehend aus einem mehrheitlich gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen Stellvertreter) beinhaltet die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin und den Schülern/Kindern.Dabei stehen Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber der konkrete Dialog über Unterrichts- und Erziehungsarbeit und über alle klasseninternen  Belange der jeweiligen Klasse im Vordergrund.

Mögliche Themen können sein:

  • die Schulaufgabensituation in der Schule und im Ganztag,
  • Art und Umfang von Leistungsüberprüfungen,
  • besondere unterrichtliche Projekte,
  • Begleitung zu außerschulischen Lernorten,
  • soziale Prozesse innerhalb der Klasse,
  • spezielle pädagogische Fragestellungen,
  • Elternbeteiligung an Arbeitsgemeinschaften,
  • die aktive Beteiligung an Schulveranstaltungen.